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Landschaftsschutz im Vulkanland
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In den Bezirken Feldbach und Radkersburg bestehen nach Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vier Landschaftsschutzgebiete. Die Unterschutzstellung erfolgte auf Grund § 6 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, Landesgesetzblatt Nr. 65.


Bereich Riegersburg

Im Bereich der Riegersburg wird ein in den Gemeinden Riegersburg und Hatzendorf gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als "Landschaftsschutzgebiet Nr. 38 (Riegersburg)" bezeichnet.


Bereich Gleichenberger Kogel, Kapfenstein - Stradner Kogel

Im Bereich des Gleichenberger Kogels, des Kapfensteiner und des Stradner Kogels wird ein in den Gemeinden St. Anna am Aigen, Merkendorf, Kapfenstein, Bairisch-Kölldorf, Bad Gleichenberg, Gossendorf, Pertlstein, Trautmannsdorf und Frutten-Gießelsdorf gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als "Landschaftsschutzgebiet Nr. 37 (Gleichenberger Kogel-Kapfenstein-Stradner Kogel)" bezeichnet.

 

Bereich Mureck - Bad Radkersburg - Klöch (Murauen)
 

Im Bereich der Murauen wird ein in den Gemeinden Murfeld, Mureck, Gosdorf, Halbenrain, Deutsch-Goritz, Bad Radkersburg, Radkersburg-Umgebung, Klöch und Tieschen, Politischer Bezirk Bad Radkersburg, gelegenes Gebiet zum Zweck der Erhaltung seiner besonderen landschaftlichen Schönheit und Eigenart, seiner seltenen Charakteristik und seines Erholungswertes zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als "Landschaftsschutzgebiet Nr. 36 (Murauen- Mureck-Bad Radkersburg-Klöch)" bezeichnet.

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Denkmalgeschützte Objekte

Das Steirische Vulkanland hat einen überdurchschnittlich hohen Bestand an denkmalgeschützten Objekten. Es handelt sich dabei um von Menschen geschaffene, unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer und sonstiger kultureller Bedeutung. Die Erhaltung dieser Denkmale muss im öffentlichen Interesse von überregionaler oder regionaler Bedeutung sein.

Eine Gesamtübersicht über die unter Denkmalschutz stehenden Objekte kann in diesem Beitrag nicht erfolgen, da dies den Rahmen für diesen Beitrag sprengen würde. Allgemein kann jedoch festgestellt werden, dass alle Denkmale, die im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des Bundes, Landes oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Anstalten, Fonds sowie in gesetzlich anerkannten Kirchen - oder Religionsgesellschaften stehen und die Erhaltung im öffentlichen Interesse ist, unter Denkmalschutz stehen. Für andere Denkmale, die nicht aufgrund der zuvor genannten gesetzlichen Bestimmungen unter Schutz stehen, erfolgt die Unterschutzstellung vom Bundesdenkmalamt durch Bescheid.

Um einen Überblick über die denkmalgeschützten Denkmale einer Stadt zu geben, wird hier die Stadt Mureck vollständig dokumentiert. Unter Denkmalschutz sind gestellt

  • das Bezirksgericht
  • das Stadtamt
  • das Heimatmuseum
  • das Rathaus
  • das Schiller-Denkmal
  • die Mariensäule
  • die katholische Pfarrkirche
  • die katholische Filialkirche
  • das Organistenhaus Kirchplatz 4
  • der Pfarrhof
  • das Mausoleum Lucchesi Palli
  • der Figurenbildstock "Hl. Sebastian"
  • der Figurenbildstock "Hl. Nepomuk"
  • die Pest-Dreifaltigkeitssäule

Park- und Gartenanlagen, die aus von Menschenhand gestalteter Natur bestehen, sind Denkmale und somit auch Angelegenheit des Denkmalschutzes. In der Steiermark bestehen die sechs derart geschützten Anlagen:

  • Graz-Eggenberg (Schlosspark)
  • Graz, (Schlossberg und Stadtpark)
  • Hollenegg (Schlosspark)
  • Bad Gleichenberg (Kurpark)
  • Brunnsee (Schlosspark)

Von diesen sechs geschützten Anlagen bestehen drei in Graz und zwei im Vulkanland. Zu den unter Denkmalschutz zu stellenden bemerkenswerten Denkmalen gehören unter anderen frühgeschichtliche Gräberfelder, Bürgerhäuser, Landhäuser, historische Mauern, Schlösser, Presshäuser, Privatkirchen, Bauernhöfe, Bauernhöfe als Gesamtanlage, Pavillons, Tabore, Wegkreuze, Stöckl, Ansitze, adelige Landhäuser, Kapellen, Guts-Meierhöfe, Burgruinen, Spitäler, Kuranstalten, Bildstöcke, Gemälde, Post- Mautstationen, Fundstellen, frühgeschichtliche Siedlungsgebiete, Reliefs, Schriftplatten, Befestigungsanlagen, Mariensäulen, Kirchen, Pfarrhöfe, Pestkreuze, Figuren, Speicher, Museen, historische Grenzsteine, Amtsgebäude, Denkmale, Mausoleen, Pranger, Grabmale, Kriegerdenkmale, Grotten, Brunnen, Mühlen, Eiskeller, Villen, Gefängnisse, Klöster, Hauszeichen, Gasthöfe, Brücken, Skulpturen, Handwerksbetriebe, Decken- Wandmalereien und Sammlungen.

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